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Antragstellung

 

Wichtig ist, dass Sie rehafähig sind. Unser Durchschnittsalter in der Klinik ist zwischen 40 - 60 Jahren. Unser Schwerpunkt liegt bei der Betreuung von Patienten, im berufsfähigen Alter.

Wartezeiten

Die voraussichtliche Wartezeit bis zur Aufnahme in unsere Klinik beträgt zwischen zwei und vier Monaten. Die Wartezeit bezieht sich auf reguläre Heilverfahren, arbeitsunfähige Patienten und AHB`s werden bevorzugt aufgenommen.  Bitte beachten Sie, dass Ihre Unterlagen erst ca. 14 Tage nach dem Bewilligungsschreiben an Sie bei uns eintreffen.  Die Wartezeit hängt von der aktuellen Belegung ab. Ihr Aufnahmetermin wird Ihnen schriftlich ca. 2 - 3 Wochen vor Beginn Ihrer Rehabilitation mitgeteilt.

Warteliste:
Können Sie sich vorstellen kurzfristig (innerhalb von 2-3 Tagen) anzureisen? Gerne schreiben wir Sie auf unsere Warteliste. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu telefonisch unter 05424/62-2265.

Sie können einen Antrag zur medizinischen Rehabilitation mit Ihrem behandelnden Hausarzt/Facharzt besprechen und diesen bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung einreichen. 
Alternativ haben Sie die Möglichkeit den Antrag auch Online zu stellen oder Sie wenden sich an die Service Hotline der DRV Braunschweig-Hannover unter folgender Telefonnummer 0800 1004807.

Über das „Wunsch und Wahlrecht“ nach § 8 SGB IX, haben Sie bei der Beantragung Ihrer medizinischen Rehabilitation bei der Klinikauswahl die Möglichkeit sich Ihre gewünschte Klinik entsprechend ihrem Krankheitsbild auszusuchen. Bitte vermerken Sie dies bereits handschriftlich auf dem Antrag G0100 (Rehabilitationsantrag). Sie können auch das Formular Wunsch- und Wahlrecht ausdrucken und kreuzen Sie dort Ihre Prioritäten an. Anschließend legen Sie das unterschriebene Formular Ihrem Reha-Antrag bei. 
 

Antragsformulare:
G0100 Basisantrag
G0103 Erläuterungen zum Antragsverfahren
G0110 Anlage zur medizinischen Rehabilitation
G0115 Selbsteinschätzungsbogen
S0051 Ärztlicher Befundbericht
Formular Wunsch- und Wahlrecht Klinik Teutoburger Wald

Hier gelangen Sie zur Online Reha-Antragstellung

Nach einem Krankenhausaufenthalt kann der Patient im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung (AHB) in unsere Klinik kommen. Eine AHB erfolgt ausschließlich im direkten Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt bzw. spätestens zwei Wochen nach der Entlassung. Sie setzt einen dringenden, kurzfristigen Start in die Reha voraus, etwa nach einem medizinischen Notfall wie einem Herzinfarkt oder Schlaganfall oder nach bestimmten Operationen. Den hierfür erforderlichen Antrag stellt der Arzt oder Sozialarbeiter im Krankenhaus. Das weitere Verfahren ist analog zum Heilverfahren. 

Schritt 1: Reha als Anschlussheilbehandlung (AHB) beantragen

Wenn Sie die Anschlussheilbehandlung (AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt starten, müssen Sie sich nicht um alles kümmern. Da viele Patienten dazu zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der Lage sind, kümmert sich der Sozialdienst in Ihrem Krankenhaus um alles.  Dies dient Ihrer Entlastung, denn gerade nach einem medizinischen Notfall wie einem Herzinfarkt oder einer erschöpfenden Operation kommt diese Unterstützung meist sehr gelegen. Dennoch haben Sie bei der Klinikauswahl vollstes Mitspracherecht und Sie können sich Ihre Wunschklinik aussuchen.

Wunsch- und Wahlrecht bei der AHB: Das Gespräch mit dem Sozialdienst

Es ist zu empfehlen, sich gut auf das Gespräch mit dem Sozialdienst im Krankenhaus vorzubereiten, da es vorkommen kann, dass der Sozialdienst nur wenig Zeit hat, sich gemeinsam mit Ihnen um Ihren Reha-Antrag zu kümmern und Ihnen Ihre Fragen rund um die Anschlussheilbehandlung zu beantworten. Haben Sie klare Vorstellungen was Sie möchten und welche Fragen Sie haben. Die Organisation einer AHB, im Krankenhaus wird häufig auch als „Entlassmanagement“ bezeichnet.

Am besten funktioniert das wie folgt:

  • Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin mit dem Sozialdienst und kündigen Sie dabei an, dass Sie über Ihr Wunsch- und Wahlrecht bzgl. der anstehenden AHB besprechen möchten.
  • Finden Sie Ihre Wunschklinik. Wie das funktioniert, erklären wir Ihnen im nächsten Schritt.
  • Nutzen Sie unser vorgefertigtes Formular zur Ausübung Ihres Wunsch- und Wahlrechtes
  • Besprechen Sie Ihre Klinikwahl bei Ihrem Termin mit dem Sozialdienst und geben Sie dem Mitarbeiter Ihre schriftliche Begründung für Ihre Wunschklinik

Schritt 2: Die richtige Rehaklinik finden

Wenn Sie die AHB im Anschluss an eine geplante Operation machen müssen, können Sie bereits die Wartezeit im Krankenhaus optimal nutzen, um nach Ihrer Wunschklinik zu recherchieren.

Auf der Suche nach der richtigen Rehaklinik gibt es einiges zu beachten. Gesetzlich vorgegeben ist, dass die Rehaklinik im Umkreis des überweisenden Krankenhauses liegen muss, falls eine Rückverlegung notwendig wird. Daher darf die Entfernung nicht mehr als 200 Kilometer betragen. Ebenso muss Ihre Wunschklinik natürlich medizinisch für die Behandlung Ihrer Erkrankung geeignet sein. Bietet die Rehaklinik besondere Therapieangebote? Können ggf.  Nebenindikationen mitbehandelt werden? All das sind wichtige Argumente, mit dem Sie Ihre Wunschklinik begründen können. Natürlich sollten Sie auch Ihre persönlichen Beweggründe in den Antrag mit einfließen lassen:

Ihr Kostenträger muss Ihr Wunsch- und Wahlrecht beachten, wenn die Klinikwahl im Antrag nachvollziehbar begründet ist. Hier können Sie sich das Formular für Ihre Wunschklinik herunterladen.

Schritt 3: Der Reha-Antrag ist abgeschickt – und jetzt?

Der Kostenträger prüft Ihre Unterlagen – dies geht in der Regel sehr schnell, da Ihr Aufenthalt im Krankenhaus zeitlich begrenzt ist. Der Sozialdienst wird vom Kostenträger über die Entscheidung informiert.

Diese kann unterschiedlich ausfallen:
Ihre Reha wurde in Ihrer Wunschklinik genehmigt: Der Kostenträger leitet seine Entscheidung direkt auch an Ihre Wunschklinik weiter und Sie müssen sich um nichts kümmern. Diverse Formalitäten wie Anreisedatum etc. werden vom zuständigen Sozialdienstmitarbeiter geklärt und Ihnen mitgeteilt.

Ihre Reha wurde genehmigt, jedoch nicht in Ihrer Wunschklinik: Hier lohnt es sich, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen.

Ihre Reha wurde abgelehnt: Hierbei kommt es auf den Ablehnungsgrund an. Diagnosen und Krankenhausaufenthalte, die eine AHB nach sich ziehen, sind in der Regel festgelegt und werden nur in medizinischen Ausnahmefällen abgelehnt. In den allermeisten Fällen lohnt es sich, Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen, oder eine Reha als Heilverfahren zu beantragen.

Bei Heilverfahren (HV) stellen der Patient und der Haus- bzw. Facharzt einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (z.B. Braunschweig-Hannover), wenn Ihr Gesundheitszustand eine Reha medizinisch erfordert – also auch losgelöst von einem medizinischen Notfall oder einer Operation. Das gilt für Menschen mit z.B mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes und Asthma, einer Herzschwäche sowie für Menschen mit Übergewicht, Atemwegsproblemen uvm. Je nach Erkrankung kann das Heilverfahren das Ziel verfolgen, Ihren Gesundheitszustand zu verbessern, ein Fortschreiten des Krankheitsprozesses aufzuhalten oder bereits eingetretene Funktionsstörungen weitestgehend zu reduzieren oder wiederherzustellen. Der Impuls, eine Reha als Heilverfahren zu machen, kann von Ihrem Arzt kommen; Sie können dies aber auch selbst anregen und sich von Ihrem Arzt dazu beraten lassen.

Schritt 1: Reha als Heilverfahren (HV) beantragen

Eine Rehabilitation als Heilverfahren (HV) müssen Sie selbst bei Ihrem Kostenträger beantragen. Hier gelangen Sie Schritt für Schritt in Ihre Wunschklinik, so haben Sie alle Dokumente schneller beisammen und ausgefüllt.

Die richtige Rehaklinik finden: Wo finde ich die beste Hilfe für mich?
Auf der Suche nach der richtigen Rehaklinik sollten Sie beachten, dass diese medizinisch für Ihre Erkrankung geeignet sein muss. Gibt es die richtige Fachabteilung für Sie? Bietet die Rehaklinik besondere Therapieleistungen, die Sie gern wahrnehmen möchten oder die Ihnen Ihr Arzt empfiehlt? Können Nebendiagnosenmitbehandelt werden? All das sind wichtige Punkte, die die Wahl Ihrer Wunschklinik später in Ihrem Reha-Antrag begründen können. Auch sogenannte persönliche Gründe können Sie in den Antrag mit einfließen lassen.

Klinik gewählt, wie geht es nun weiter?
Sie haben eine Klinik gefunden, die Ihnen zusagt und zu Ihrer Krankheitsbild passt? Dann müssen Sie Ihre Wahl schriftlich dem Kostenträger mitteilen. Hierzu nutzen Sie unser Formular Wunsch- und Wahlrecht und kreuzen Sie Ihre Prioritäten an. Anschließend legen Sie das unterschriebene Formular Ihrem Reha-Antrag bei. Ihr Kostenträger muss Ihr Wunsch- und Wahlrecht beachten, wenn die Klinikwahl im Antrag nachvollziehbar begründet ist.

Schritt 2:Unterlagen zusammenstellen: Reha-Verordnung und Antragsunterlagen

Ihr Hausarzt oder Ihr Facharzt muss Ihnen die Reha als medizinisch notwendige Maßnahme zunächst empfehlen und verordnen. Dabei stellt er Ihnen einen ärztlichen Befundbericht S0051 aus – ein notwendiges Dokument für den Reha-Antrag. Der Befundbericht enthält detailliert Ihre diagnostizierten Erkrankungen und die dadurch entstehenden beruflichen und gesundheitlichen Einschränkungen.

Anschließend benötigen Sie weitere Antragsformulare, um Ihren Reha-Antrag zu vervollständigen. Diese subd abhängig von Ihrem Kostenträger. Die Formulare der Deutschen Rentenversicherung (DRV) finden Sie beispielsweise hier . Sie erhalten die Antragsformulare andernfalls immer auf Nachfrage direkt bei Ihrem Kostenträger.

Schritt 3: Reha-Antrag versenden

Reichen Sie Ihren Reha-Antrag gemeinsam mit dem ärztlichen Befundbericht S0051 und dem Formular Wunsch- und Wahlrecht bei dem für Sie zuständigen Kostenträger ein.

Schritt 4: Abwarten und möglicherweise aktiv werden

Der Kostenträger prüft Ihre Unterlagen – dies kann ein paar Wochen dauern. Anschließend erhalten Sie einen Brief von Ihrem Kostenträger, dieser beinhaltet eine von vier möglichen Entscheidungen:

Ihre Reha wurde in Ihrer Wunschklinik genehmigt: Der Kostenträger leitet seine Entscheidung direkt auch an Ihre Wunschklinik weiter und Sie müssen sich um nichts kümmern. Diverse Formalitäten wie Einladungsschreiben, Anreisedatum etc. erhalten Sie direkt von der bewilligten Rehaklinik.

Ihre Reha wurde genehmigt, jedoch nicht in Ihrer Wunschklinik: Ihr Kostenträger schlägt Ihnen eine oder mehrere Alternativkliniken vor. Dies müssen Sie aber nicht akzeptieren, es kann sich hier um Vertragskliniken Ihres Kostenträgers handeln, mit denen er besonders günstige Vergütungen abgeschlossen hat. Hier lohnt es sich, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen.

Ihre Reha wurde abgelehnt: Hierbei kommt es auf den Ablehnungsgrund an. In den allermeisten Fällen lohnt es sich, Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen.

Sie können Ihre Rehabilitation in der Klinik Teutoburger Wald auch ganztägig ambulant durchführen. In Ihrem Reha-Antrag können Sie dies ankreuzen und gleichzeitig den Namen unserer Klinik mit angeben. Dafür gibt es im Antrag jedoch kein spezielles Feld. Zuhause frühstücken Sie und fahren anschließend zu uns in die Klinik. Das Mittagessen erhalten Sie von uns. Zum Abendessen werden Sie wieder zuhause sein. Während der Pausen zwischen den Therapien steht Ihnen ein entsprechend eingerichteter Aufenthaltsraum zur Verfügung.

Selbstzahler und Privatpatienten können sowohl zum Heilverfahren als auch zur Anschlussheilbehandlung aufgenommen werden. Die Klinik Teutoburger Wald hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V und ist beihilfeberechtigt. Bitte beachten Sie, dass Sie die ersten 14 Tage der Reha vorauszahlen müssen. Für weitere Informationen steht Ihnen unser Team der Patientenverwaltung unter Tel. 05424 62-2265 zur Verfügung; Telefax: 05424 62-2244.


 

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