Überblick
Wichtig ist, dass Sie rehafähig sind. Unser Durchschnittsalter in der Klinik ist zwischen 40 - 60 Jahren. Unser Schwerpunkt liegt bei der Betreuung von Patienten, im berufsfähigen Alter.
Wartezeiten
Die voraussichtliche Wartezeit bis zur Aufnahme in unsere Klinik beträgt zwischen zwei und vier Monaten. Die Wartezeit bezieht sich auf reguläre Heilverfahren, arbeitsunfähige Patienten und AHB`s werden bevorzugt aufgenommen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Unterlagen erst ca. 14 Tage nach dem Bewilligungsschreiben an Sie bei uns eintreffen. Die Wartezeit hängt von der aktuellen Belegung ab. Ihr Aufnahmetermin wird Ihnen schriftlich ca. 2 - 3 Wochen vor Beginn Ihrer Rehabilitation mitgeteilt.
Wartezeiten
Warteliste:
Können Sie sich vorstellen kurzfristig (innerhalb von 2-3 Tagen) anzureisen? Gerne schreiben wir Sie auf unsere Warteliste. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu telefonisch unter 05424/62-2265.
Wunsch- und Wahlrecht
Sie können einen Antrag zur medizinischen Rehabilitation mit Ihrem behandelnden Hausarzt/Facharzt besprechen und diesen bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung einreichen.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit den Antrag auch Online zu stellen oder Sie wenden sich an die Service Hotline der DRV Braunschweig-Hannover unter folgender Telefonnummer 0800 1004807.
Über das „Wunsch und Wahlrecht“ nach § 8 SGB IX, haben Sie bei der Beantragung Ihrer medizinischen Rehabilitation bei der Klinikauswahl die Möglichkeit sich Ihre gewünschte Klinik entsprechend ihrem Krankheitsbild auszusuchen. Bitte vermerken Sie dies bereits handschriftlich auf dem Antrag G0100 (Rehabilitationsantrag). Sie können auch das Formular Wunsch- und Wahlrecht ausdrucken und kreuzen Sie dort Ihre Prioritäten an. Anschließend legen Sie das unterschriebene Formular Ihrem Reha-Antrag bei.
Antragsformulare:
G0100 Basisantrag
G0103 Erläuterungen zum Antragsverfahren
G0110 Anlage zur medizinischen Rehabilitation
G0115 Selbsteinschätzungsbogen
S0051 Ärztlicher Befundbericht
Formular Wunsch- und Wahlrecht Klinik Teutoburger Wald
AHB
Schritt für Schritt
Nach einem Krankenhausaufenthalt kann der Patient im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung (AHB) in unsere Klinik kommen. Eine AHB erfolgt ausschließlich im direkten Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt bzw. spätestens zwei Wochen nach der Entlassung. Sie setzt einen dringenden, kurzfristigen Start in die Reha voraus, etwa nach einem medizinischen Notfall wie einem Herzinfarkt oder Schlaganfall oder nach bestimmten Operationen. Den hierfür erforderlichen Antrag stellt der Arzt oder Sozialarbeiter im Krankenhaus. Das weitere Verfahren ist analog zum Heilverfahren.
Heilverfahren
Schritt für Schritt
Bei Heilverfahren (HV) stellen der Patient und der Haus- bzw. Facharzt einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (z.B. Braunschweig-Hannover), wenn Ihr Gesundheitszustand eine Reha medizinisch erfordert – also auch losgelöst von einem medizinischen Notfall oder einer Operation. Das gilt für Menschen mit z.B mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes und Asthma, einer Herzschwäche sowie für Menschen mit Übergewicht, Atemwegsproblemen uvm. Je nach Erkrankung kann das Heilverfahren das Ziel verfolgen, Ihren Gesundheitszustand zu verbessern, ein Fortschreiten des Krankheitsprozesses aufzuhalten oder bereits eingetretene Funktionsstörungen weitestgehend zu reduzieren oder wiederherzustellen. Der Impuls, eine Reha als Heilverfahren zu machen, kann von Ihrem Arzt kommen; Sie können dies aber auch selbst anregen und sich von Ihrem Arzt dazu beraten lassen.
Ambulante Reha
Sie können Ihre Rehabilitation in der Klinik Teutoburger Wald auch ganztägig ambulant durchführen. In Ihrem Reha-Antrag können Sie dies ankreuzen und gleichzeitig den Namen unserer Klinik mit angeben. Dafür gibt es im Antrag jedoch kein spezielles Feld. Zuhause frühstücken Sie und fahren anschließend zu uns in die Klinik. Das Mittagessen erhalten Sie von uns. Zum Abendessen werden Sie wieder zuhause sein. Während der Pausen zwischen den Therapien steht Ihnen ein entsprechend eingerichteter Aufenthaltsraum zur Verfügung.
Selbstzahler Privatpatienten
Selbstzahler und Privatpatienten können sowohl zum Heilverfahren als auch zur Anschlussheilbehandlung aufgenommen werden. Die Klinik Teutoburger Wald hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V und ist beihilfeberechtigt. Bitte beachten Sie, dass Sie die ersten 14 Tage der Reha vorauszahlen müssen. Für weitere Informationen steht Ihnen unser Team der Patientenverwaltung unter Tel. 05424 62-2265 zur Verfügung; Telefax: 05424 62-2244.